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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Servicegebühren:

Es gelten die jeweils aktuellen Gebühren.

Bitte beachten Sie, dass bei Sattelkontrollen vor Ort noch jeweils die Fahrtkostenbeteiligung hinzugerechnet wird.


Gebühr Fahrtkostenbeteiligung:

Fällt grundsätzlich bei jedem Termin vor Ort an. Die Gebühr ist direkt vor Ort zu bezahlen.


Sonderpreise:

Werden Sonderpreise gewährt, so gilt dies nur einmalig. Es besteht kein Anspruch auf erneute Gewährung des Sonderpreis.


Teillieferung:

Alle bestellten Artikel sind auch als Teillieferung bindend und müssen anteilig bezahlt werden. Können Teillieferungen nicht ​ausgeführt werden, wird der anteilige Betrag zurückerstattet, sofern keine Einigung über eine Ersatzlieferung getroffen werden ​konnte.


Rücksendungen:

Alle Rücksendung müssen ausreichend frankiert sein. Unfrankierte Rücksendungen werden nicht angenommen.


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Gebrauchtsättel:

Gebrauchtsättel sind vom Vorbesitzer eingesessen, eventuell auch schief eingesessen. Dieses wird beim Kauf eines Gebrauchtsattels ​zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Schief eingesessenen Sättel können nicht als Reklamationsgrund anerkannt werden.


Gewährleistung für gebrauchte Waren:

Die Gewährleistung für gebrauchte Waren beträgt zwölf Monate. Die Gewährleistung greift jedoch nicht für normal altersgemäß ​Mängel und den hiermit verbundenen Materialabnutzungen wie zum Beispiel abgenutzte Farbe, Nähte, die durch Beanspruchung ​aufreiben, Schrammen oder der sichtbare Gebrauchszustand, Lederabschürfungen etc.


Änderungen:

Änderungen bzw. Verbesserungen gegenüber des Vorführmodells behält sich der Verkäufer vor.


Gutschriften/Warengutscheine:

Gutschriften/Warengutscheine sind grundsätzlich nicht auf andere Personen übertragbar. Es können auch keine bestehenden Verträge ​mit Gutschriften verrechnet werden.


Lieferung:

Die Lieferzeit von anzufertigenden Sätteln liegt zwischen acht und zwölf Wochen, ist jedoch immer unverbindlich und kann im ​Einzelfall länger als erwartet ausfallen, da sie abhängig ist von vielen Faktoren: Materialbeschaffung von zum Beispiel Leder oder ​Sattelbäumen; Auftragslage; interne Bearbeitungseinteilung, um nur einige zu nennen. Auf diese Faktoren haben wir leider keinen ​Einfluss.


Inzahlungnahme oder Ankauf:

Die Inzahlungnahme von Gebrauchtsätteln erfolgt grundsätzlich nur bei Kauf eines Neusattels. Der/die Verkäufer eines ​Gebrauchtsattels bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift, dass der Sattelbaum intakt ist und der Sattel keine verborgenen Mängel ​aufweist.

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Sollten sich nach Abschluss des Vertrages solche Mängel herausstellen, verpflichtet sich der/die Verkäufer/in die gesamte ​Kaufsumme unverzüglich zurückzuerstatten. Die entstandenen Portokosten zzgl. Nachnahmegebühr sind in diesem Fall vom/von der ​Verkäufer/in zu tragen. Der/die Verkäufer/in versichert, dass der Sattel sein/ihr Eigentum ist und er/sie darüber frei verfügen darf.

Wir verkaufen gerne Ihren Gebrauchtsattel in Kommission, können aber weder eine Verkaufsgarantie geben, noch einen Zeitrahmen ​garantieren, indem der Gebrauchtsattel verkauft wird.


Eingefärbtes Leder:

Bei eingefärbten Leder kann die Farbe durch Reibung abnutzen, da eine dauerhafte Durchfärbung des Leders aus ​Umweltschutzaspekten oft nicht möglich ist. Abgenutzte Farbe ist kein Garantiefall.


Eigentumsvorbehalt:

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Mit vollständiger Bezahlung geht das ​Eigentum der Ware ohne weiteres auf dem Käufer über. Der Käufer verpflichtet sich, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises ​weder durch Verkauf, Verpfändung, Vermietung, Verleihung oder in sonstiger Weise über die Ware zu verfügen.


Sättel sind nicht symmetrisch:

Da Sättel überwiegend handgearbeitet werden und Leder ein Naturprodukt ist, das naturgemäßen Schwankungen unterliegt, sind ​Sättel niemals symmetrisch. Unregelmäßigkeiten und Differenzen der Lederdicke sind normal und abhängig vom zur Verfügung ​stehenden Material. Dieser Umstand ist im Verhältnis zur natürlichen Schiefe des Pferdes unerheblich. Pferde, Reiter und Bewegungen ​von Lebewesen sind nicht symmetrisch. Reiter und Pferde sind niemals symmetrisch. Ebenfalls unsymmetrisch sind die ​Bewegungsabläufe von Pferd und Reiter. Die Kombination der Bewegungsabläufe von Pferd und Reiter entwickeln häufig ganz eigene ​Dynamiken.


Passformermittlung:

Die Passformermittlung sollte grundsätzlich in der Bewegung durchgeführt werden, da Passform und Funktionalität eines Sattels ​abhängig von komplexen Bewegungsabläufen zwischen Pferd und Reiter sind.

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Körperliche Veränderungen des Pferdes:

Pferde als Lebewesen unterliegen naturgemäß einer stetigen Veränderung ihres körperlichen und gesundheitlichen Zustandes, die von ​einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst werden (siehe Gründe für eine körperliche Veränderung).

Pferde jeden Alters können sich innerhalb kurzer Zeit (auch schon innerhalb weniger Tage) körperlich stark verändern. Ein ursprünglich ​ausgewählter und gut sitzender Sattel kann durch solche Veränderungen durchaus, auch bereits nach kurzer Zeit, nicht mehr mit der ​Passform des Pferderückens übereinstimmen. So dass ein ehemals funktionierender Sattel nun ebenfalls verändert – oder falls dies ​nicht möglich ist – ausgetauscht werden muss.


Beispiele zum Vergleich:

  1. Ein Kind bekommt passende neue Schuhe. Die Füße des Kindes wachsen. Nach einiger Zeit passen die Schuhe nicht mehr.
  2. Sie kaufen sich eine neue Hose, die Ihnen zum Zeitpunkt des Kaufes gut sitzt. Wenn Sie zu oder abnehmen, passt Ihnen diese ​Hose entsprechend schlechter.


Gründe für eine körperliche Veränderung können sein:

Muskelauf- oder Abbau, Wachstum, Futterumstellung, psychische Einwirkungen, Krankheit oder Verletzung, Umstellung der Reitweise, ​Wechsel des Reiters (zum Beispiel neue Reitbeteiligung die anders reitet), veränderter Trainingszustand (eventuell auch ​Jahreszeitenbedingt) und vieles mehr.


Reitweise des Reiters:

Die Art und Weise wie ein Pferd vom Reiter geritten wird, macht aus, wie gut oder schlecht ein Sattel funktioniert. Ein Pferd kann ​massive Rückenprobleme (bis zur Unheilbarkeit) trotz „passendem“ Sattel erleiden, wenn es schlecht geritten wird.

Die angewendete Reitweise ist erheblich mitverantwortlich für Muskelauf- oder abbau bzw. Verstärkung oder Ausgleich der ​natürlichen Schiefe des Pferdes. Die Differenzen auf beiden Seiten des Pferdekörpers können bis zu 10 cm ausmachen und sind ​ebenfalls laufenden Veränderungen unterworfen. Einfluss auf diese Faktoren kann lediglich der Pferdehalter und/oder Reiter nehmen ​und ist daher in vollem Umfang für derartige Veränderungen selbst verantwortlich. Diese Schiefe in Grenzen zu halten, ist ganz allein ​Aufgabe des Reiters bzw. Halters.

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Körperliche Veränderung des Reiters:

Ebenso kann sich der Reiter körperlich verändern. Dieses hat ebenfalls Einfluss auf die Sattellage und Funktion. Zum Beispiel wenn ​der Po des Reiters zu groß geworden ist für den Sitz, sitzt er hinter dem Tiefpunkt des Sattels und drückt ihn hinten herunter.


Empfehlung zum Wohle Ihres Pferdes:

Halten Sie möglichst Veränderungen in Grenzen. Beobachten Sie jegliche Veränderung an Pferd und Sattellage sehr genau. Stellen Sie ​bei Veränderungen rechtzeitig die Benutzung des Sattels ein. Entscheiden Sie sich ggf. für eine anpassbare Sattelart. Reiten Sie Ihr ​Pferd in einer Weise, die Ihr Pferd im Gesundheit und Bewegung nicht negativ beeinträchtigt. Lassen Sie aus oben genannten ​Gründen Ihren Sattel regelmäßig auf seine Passform hin kontrollieren.

Satteltiefpunkt:

Der Satteltiefpunkt ist kein festgelegter Punkt. Wo genau sich der Tiefpunkt eines Sattels befindet, hängt von der Bauweise des ​Sattels und dem Körperbau des Pferdes ab. Z. B. Bei englischen Dressursätteln befindet sich der Tiefpunkt eher mittig; bei Barrock-, ​Gelände- oder Westernsätteln jedoch deutlich im hinteren Sitzbereich.


Schwerpunkt:

Der Schwerpunkt des Sattel wird häufig verwechselt mit dem Sitztiefpunkt. Darum erstmal die physikalische Definition von ​„Schwerpunkt“: „Im Schwerpunkt angreifende externe Kräfte können den Rotationszustand des Objektes nicht verändern.“

Der Tiefpunkt des Sattels beeinflusst den Schwerpunkt des Reiters nur in geringem Maße, einmal weil der Reiter mit seinem Gesäß ​auf einer Fläche sitzt und nicht auf einem Punkt und weil der Schwerpunkt des Reiter sich in Höhe seiner Schulterblätter befindet und ​somit durch die Beweglichkeit des Reiters flexibel ist. Der Schwerpunkt ist somit abhängig von der Körperhaltung des Reiters. Der ​Schwerpunkt des Pferdes befindet sich etwa eine handbreit hinter dem Widerrist, in der Mitte des Pferdekörpers. Der Schwerpunkt ​des Reiters verschiebt sich ebenfalls entsprechend seiner Bewegung und Körperhaltung. In der Versammlung ist er deutlich weiter ​hinten, im Jagdgalopp weiter vorne. Grundsatz jeder Reitweise ist es, den Reiterschwerpunkt über den des Pferdes zu bringen, damit ​sich Pferd und Reiter im Gleichgewicht befinden.


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Passform-Parameter:

Da jedes Pferd individuell auf verschiedene Sättel mit verschiedenen Passform reagiert und es sich um einen ständiger Veränderung ​unterliegenden, dynamischen Prozess handelt, in den ein Sattel eingefügt werden soll, gibt es keine allgemein gültigen Maße und ​Angaben für die Passform eines Sattel. Entscheidend ist nicht das abstrakte „Passen“ eines Sattels, sondern dessen Funktionalität. ​Dies kann nur durch ausprobieren in der praktischen Verwendung, also beim Reiten ermittelt werden und ist wiederum zum großen ​Teil von subjektiven Gefühl des jeweiligen Reiters, denn individuellen Vorlieben und Abneigung des Pferdes und der ebenfalls ​individuellen Anwendungsweise des Sattel abhängig.

Die Passform des Sattels ist somit verständlicherweise nicht Bestandteil des Kaufvertrages. Die möglichen Veränderungen, die ​individuellen Vorlieben und Abneigungen des Pferdes und die individuellen Anwendungen des Sattels sind vom Sattelverkäufer nicht ​vorauszusehen und zu beeinflussen. Somit kann dieser hierfür auch keine Gewährleistung übernehmen. Der Käufer erkennt diese der ​Natur der Sache entsprechenden Gegebenheiten ausdrücklich an.


Salvatorische Klausel:

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit ​der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst ​gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt. Bei Kaufverträgen, die ausschließlich durch ​Verwendung von Fernkommunikationsmittel (Telefon, E-Mail, Telefax, Internet) zu Stande kommen, gelten die AGB ebenso.


Belehrung über Widerruf und Rückgaberecht:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform, (zum Beispiel Brief, Fax, E-​Mail) oder, wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird, durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach ​Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Sache bei Ihnen und auch nicht vor Erfüllung unserer ​Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absätzen 1 und 2 EGBGB sowie unsere Pflichten gemäß § 312e ​Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des ​Widerrufs oder der Sache.


Der Widerruf ist zu richten und die Sache zurückzusenden an:

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Kai Nehring Trainingsstall & Saddleshop

Buurnweg 5

26817 Rhauderfehn


Telefon: 0174 2722118

E-Mail: info@kainehring.de


Ein Recht zum Widerruf ihrer Vertrag, Erklärung und Rückgabe der Sache besteht nicht bei Sachen, die nach Ihren uns vorgegebenen ​Spezifikationen angefertigt wurden oder eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312 Absatz 4 Nummer 1 ​BGB).


Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene ​Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in ​verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten, wenn Sie die Sache auf eine ​mit den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts, wie den von Treu und Glauben oder der ungerechtfertigten Bereicherung unvereinbarer ​Art und Weise benutzt haben (Z. B. durch Verschmutzung oder Beschädigung), sofern die Wirksamkeit und die Effektivität des Rechts ​auf Widerruf und die Zielsetzung der Richtlinie 97/7/EG (vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im ​Fernabsatz) nicht beeinträchtigt werden.

Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie ​Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Für die bestimmungsgemäße Ingebrauchname der Sache ​müssen Sie keinen Wertersatz leisten.


Paketversandgertige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen ​abgeholt. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Sache der bestellten entspricht und wenn der Preis ​der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 € nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt ​des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die ​Rücksendung für Sie kostenfrei.